Regelwerk Quarttrail

#1 von gelaendewagen , 28.01.2012 14:51

Hallo Leute !

Nur mal zum Kennenlernen, ich habe ein Regelwerk für Quarttrail gefunden. Zudem habe ich ein LINK zu Beispielbildern gefunden.




Hier die Bilder



Ich denke, das ist eine schöne körperliche Herausforderung und hat mit HEIZEN nicht viel zu tun.


Hier das Regelwerk.

01. Es kann mit allen Quadmarken, welche für Erwachsene bestimmt sind gestartet werden. Folgende Maße dürfen jedoch nicht unterschritten werden:

Länge: 174 cm gemessen über alles (ohne Zusatzaggregate oder Anbauten)
Breite : 104 cm gemessen über alles (Reifen oder Karosserie)
Achsabstand: 113cm gemessen von Achsnabenmitte zu Achsnabenmitte

02.Die Motoren müssen mindestens über 240cm³ Hubraum verfügen. Fahrzeuge die die Abmaße unterschreiten jedoch mindestens 240 cm³ Hubraum besitzen, können durch Anbauten an das Quad regelkonform gestaltet werden.

03.Die Einhaltung der Abmessungsvorgaben wird durch mindestens 2 Sachkundige des Veranstalters festgestellt und protokolliert. Die o.g. Abmessungen ergeben den Handycap-Faktor von 1,0 welcher allen Fahrzeugklassen zugrunde liegt. Die Vermessung ist Voraussetzung zur Teilnahme. Die Fahrzeuge werden auf ebener Grundfläche mit senkrecht zu nivellierenden Messstäben vermessen. Messdifferenzen zwischen baugleichen Maschinen im Achsabstand werden einander angeglichen.

04.Alle Maschinen werden bei der ersten Teilnahme einer Saison fotografiert und dürfen im Verlauf der jeweiligen Saison technisch nicht mehr verändert werden (Gilt für Anbauten, Abmessungen und technischen Einrichtungen. Gilt nicht für Reifen gleicher Dimension und Profilierung ). Änderungen an Fahrzeugen die bereits vermessen wurden sind unverzüglich und ohne Aufforderung dem Veranstalter oder dessen Bevollmächtigten mitzuteilen. Verstöße gegen diese Regelung ziehen den sofortigen Ausschluss nach sich.

05.Gestartet wird grundsätzlich in den Klassen A (Hinterradantrieb) und B (Allradantrieb)

06.Es werden min. 3 Sektionen aufgebaut, wobei die Ein- oder Ausfahrten für Quads der Klasse B gesondert angelegt werden kann und mit rotem Band gekennzeichnet werden muss. Im Gelände dürfen nur Fahrzeuge fahren die versichert sind und denen durch eine Tagesnennung das fahren im Gelände gestattet wurde. Quads ohne Straßenzulassung oder Sportgeräteversicherung können eine Tagesversicherung abschließen (Tageshaftpflicht) Das Startgeld beträgt 15,-€ .

07.Im Zuschauerbereich darf nur Schritttempo gefahren werden. Es besteht generelle Helmpflicht bei Fahrten im Gelände.

08. Folgende Strafpunkte werden vergeben:

08 Fehlerpunkte für Rückwärts fahren / Fuß auf die Erde setzen
20 Fehlerpunkte für Kugel abwerfen
40 Fehlerpunkte für Torstange umfahren 45° (gilt wenn Kugel auch beim zweiten Versuch der Widerauflage nicht liegen bleibt)
80 Fehlerpunkte für Trassenband dehnen, zerreißen oder mit den Gliedmaßen berühren / Flatterbandstange umfahren
80 Fehlerpunkte für nicht durchfahrene Tore ( je Tor )
900 Fehlerpunkte für Sektion nicht befahren
80 Fehlerpunkte für Abbrechen der Sektion plus 80 für jedes noch zu durchfahrene Tor

Zeitlimit pro Sektion = 6 Minuten
Zeitlimit für Maschinen mit Handycap-Faktor größer 2.0 = 7 Minuten pro Sektion
Zeitlimit überschreiten: 1 Strafpunkt je Sekunde Überschreitung

9. Es darf nicht mit beiden Füßen vom Fahrzeug abgestiegen werden. Dies gilt als Abbruch der Sektion. Die Ausnahme hier: Quads ohne Rückwärtsgang dürfen nach Anweisung des Sektionsleiters zurückgeschoben werden. Dies wird jeweils als Rückwärtsfahren gewertet.

10. Es dürfen maximal 3 Versuche unternommen werden ein Tor zu durchfahren. Hierbei kann man bis zum letzten bereits durchfahrenen Tor zurücksetzen. Wird beim dritten Versuch das Tor nicht vollständig durchfahren so
gilt dies als Abbruch der Sektion.

11. Natürliche Hindernisse in der Strecke (Steine/Äste oder ähnliches) dürfen nicht mit den Gliedmaßen bewegt oder entfernt werden.

12.Die Zwei Erstplazierten einer jeden Klasse aus dem letzten Vorlauf werden beim Folgelauf als erste in die Sektionen fahren. Sie entscheiden hierbei in welche Richtung die jeweilige Sektion befahren wird. Diese Fahrtrichtung wird dann für den Rest des Laufs beibehalten. Die Zuteilung der Streckennummer werden für alle Starter gleich verlost.

13.Um die Sicherheit der Teilnehmer und der Zuschauer zu gewährleisten, ist es möglich, sich in der Sektion von begleitenden Personen sichern zu lassen. Jedoch dürfen diese nur mit Zustimmung des Sektionsleiters die Sektion betreten und dem Fahrer keinerlei Anweisungen oder Tipps geben. Das halten oder aktive Sichern des Quads durch den oder die Sicherungspersonen ist Fremdhilfe und führt zum Abbruch der Sektion.

14.Die Feststellung ob eine Torstange mehr als 45° Schrägstellung hat wird mittels Auflegen der Kugel auf das an der Torstange befestigte Rohr festgestellt. Fällt die Kugel beim Wiederauflegen erneut herunter so zählt die Torstange als umgefahren.

15.Einsprüche gegen Reglemententscheidungen bzw. Reglementverstöße sind schriftlich und gegen eine Gebühr von 25,-€ beim Nennbüro einzureichen. Über den Einspruch entscheidet eine aus 3 Personen gebildete Schiedsstelle innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Einspruchs welche aus dem Vorstand des Veranstalters besteht. Weiterhin kann die Schiedsstelle Teilnehmer vom Befahren des Geländes und der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen sofern der Teilnehmer sich nicht an das vorliegende Reglement oder sich grob unsportlich verhält. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldebogen das Reglement gelesen und verstanden zu haben.

16.Der Veranstalter kann eine Mindest- bzw. Maximalfahrzeit für die Prüfung vorgeben.

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